Förderung Jugendpflegerischer Maßnahmen über die AG Sportjugend Rhein-Neckar

Neben der Förderung der Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter stellt der Rhein-Neckar-Kreis jährlich auch einen Zuschuss für jugendpflegerische Maßnahmen der Sportvereine im Gebiet des Landkreises Rhein-Neckar zur Verfügung.

Diesen verwaltet die AG Sportjugend Rhein-Neckar, eine Kooperation der drei Sportkreise Sinsheim, Heidelberg und Mannheim. Der Sportkreis Heidelberg übernimmt die Koordination für die drei Sportkreise.

Antragsberechtigt sind die Jugendabteilungen der Sportvereine im Rhein-Neckar-Kreis für ihre Mitglieder bis 21 Jahre. Die Anträge sind nach Durchführung der Maßnahme zu stellen und die Verwendngsnachweise innerhalb von 4 Wochen nach der Maßnahme vorzulegen.

Der Abrechnungszeitraum geht vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Entsprechend sind die Anträge jeweils bis spätestens 1. Oktober vorzulegen.

Folgende Maßnahmen sind zuschussfähig:

  • Anschaffung von Großzelten für 6-16 Personen
  • Maßnahmen überfachlicher Jugendarbeit
    • Jugendbegegnungen, Ferienlager, Freizeiten, Wettkämpfe usw.
    • Teilnehmer bis 21 Jahre.
    • Je 6 Teilnehmer ist ein Betreuer zusätzlich zuschussfähig.
    • Bei Turnieren und Jugendbegegnungen werden nur die auswärtigen Gastmannschaften bezuschusst, bei denen eine Übernachtung am Ort nachgewiesen werden kann.
  • Corona Sonderzuschüsse im Zeitraum vom 01.Oktober 2021 bis zum 30. September 2022
    • Freizeitmaßnahmen
    • Wettkämpfe auch eintägig, ohne Übernachtung mindestens 3 Std. Programm
    • Tagesausflüge
    • Projektförderung, wie zum Beispiel: Spielfeste, Gelände-oder Orts-Rally
    • Inklusionsprojekte
    • Digitale Angebote für Jugendliche und Kinder
    • Digitale Seminare /Ausbildung
    • Präventionsmaßnahmen
    • Hard- und Software für die Erstellung digitaler Angebote (Bitte vor Anschaffung Anfrage bei info@ag-sportjugend-rnk.de stellen.)
    • Bei Maßnahmen ohne Übernachtungsbeleg ist ein Programm und Kostenzusammenstellung beizulegen. Weiterhin benötigen wir eine Teilnehmerliste (Name, Alter, Adresse). Betreuer sind ebenfalls mit aufzuführen.
    • Für den Sportbetrieb, Kauf von Pokalen und Sportgeräten gibt es keine Zuschüsse

Die Kontaktdaten, nähere Infos zu den Modalitäten sowie die Antragsformulare gibt es auf der Homepage des Sportkreises Heidelberg unter diesem Link: zum Sportkreis HD.

Bezuschussung von Baumaßnahmen im Rhein-Neckar-Kreis

Zusätzlich zu den Unterstützungsleistungen im Rahmen der Jugendarbeit gewährt der Rhein-Neckar-Kreis außerdem noch Budgets für die Bezuschussung von Baumaßnahmen der Sportvereine. Voraussetzung ist auch hier, dass die Maßnahmen bereits über den BSB abgerechnet und von diesem ebenfalls bezuschusst wurden.

Der Zuschuss zu den Baumaßnahmen ist wegen der Budgetgrenzen in seiner Höhe abhängig von der Anzahl der gesamten Maßnahmen im Landkreis. Er muss von den Vereinen nicht gesondert beantragt werden, sondern wird über den Sportkreis eingereicht.

Förderung von Ehrenpreisen

Der Rhein-Neckar-Kreis fördert neben der Unterstützung der Jugendarbeit und der Bezuschussung von Baumaßnahmen auch Ehrenpreise der Vereine. Vereine können einen Zuschuss in Höhe von 75,00 Euro zur Finanzierung von Ehrengaben, beispielsweise Preise für ein Turnier, beantragen.

Das Amt für Schulen, Kultur und Sport (schulen-kultur-sport@rhein-neckar-kreis.de) benötigt hierfür einen formlosen Antrag seitens des Vereins mit entsprechenden Informationen zu der Veranstaltung und der Verwendung der Mittel.

Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter im Rhein-Neckar-Kreis

Der Landkreis Rhein-Neckar gewährt für die Sportvereine des Kreisgebietes zusätzlich zu den Förderungen des Badischen Sportbundes Zuschüsse für den Einsatz lizenzierter Übungsleiter, Trainer, Vereinsmanager und Jugendleiter wie folgt:

  • Voraussetzung ist eine gültige Lizenz für das abzurechnende Jahr und eine Vorprüfung und Bezuschussung durch den Badischen Sportbund
  • Lizenzierte Übungsleiter erhalten einen Kreis-Zuschuss in Höhe von 1,50 Euro pro geleisteter Übungsstunde.
  • Es können maximal 120 Euro abgerechnet werden (entspricht 80 Std.).
  • Vereinsmanager und Jugendleiter werden pauschal mit 120 Euro bezuschusst.
  • Die Anträge mit Nachweis des BSB über die Abrechnung werden über den Sportkreis gestellt.
  • Vereinswechsel der Übungsleiter im laufenden Jahr sind mit Datum und Name des früheren Vereins anzugeben.
  • Der Sportkreis sammelt die Anträge und leitet diese an den Rhein-Neckar-Kreis zur Genehmigung im Sportausschuss des Kreistages weiter
  • Die Auszahlung erfolgt im Spätjahr nach erfolgter Genehmigung des Kreistages

Abrechnungszeitraum ist der 01.01. bis 31.12. des Vorjahres. Antragsfrist für die Einreichung beim Sportkreis Sinsheim ist der 30.06. Für das Jahr 2021 ist daher kein Antrag mehr möglich. 

Die Antragsstellung erfolgt online über das folgende Formular auf dieser Webseite. Als Nachweis ist die Auszahlungsinformation Lizenzbezuschussung aus dem BSB-Net ausschließlich als Excel-Datei an die E-Mail-Adresse foerderung@sportkreis-sinsheim.de zu senden. Die Links zur Anleitung für die Abfrage der Auszahlungsinformation sowie für die E-Mail an uns gibt es im Kasten rechts.

Die Angaben können nur im Excel-Format weiterverarbeitet werden. PDF-Dateien können wir nicht annehmen und auch nicht an den Landkreis weiterleiten.

Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig. In Zweifelsfragen kann sich der Rhein-Neckar-Kreis an die Vereine oder an den BSB wenden.

 Hier ist der Antrag:

Bitte füllen Sie die mit (*) markierten Felder aus.
Name des Vereins*
Anrede Vorsitzende/r
Vorname Vorsitzende/r*
Name Vorsitzende/r*
Vereinsadresse Straße und Hausnummer*
Vereinsadresse PLZ*
Vereinsadresse Ort*
Vereins-E-Mail*
IBAN (ohne Leerstellen eingeben)*
BIC*
Kreditinstitut*
Name und Vorname Ansprechpartner/in*
E-Mail Ansprechpartner*
Anmerkungen
  • Mit dem Absenden des Antrags stimmt der Verein den oben aufgeführten Vorgaben und Modalitäten zu. Ohne Zustimmung kann der Zuschuss nicht gewährt werden.
  • Der Verein stimmt zu, dass die Angaben und Daten zur Bearbeitung des Antrags vom Sportkreis Sinsheim elektronisch erhoben, gespeichert und an das Amt für Schulen, Kultur und Sport des Rhein-Neckar-Kreises weitergeleitet werden. Die Einwilligung kann der Verein jederzeit für die Zukunft per E-Mail an vorsitzender@sportkreis-sinsheim.de widerrufen.
  • Der/die im Antrag genannte Ansprechpartner/in bestätigt, offizielle/r Vertreter/in des Vereins und bevollmächtigt zur Antragstellung zu sein.

 

Einwilligungen

Fast geschafft. Jetzt noch den Captscha-Code unten eingeben und absenden.

Und nicht vergessen: die Excel-Datei mit den Auszahlungsinformationen vom BSB-Net herunterladen und an diese E-Mail-Adresse senden:

Links zum Download und zum senden im Kasten rechts.

Bitte Code aus der Grafik eingeben.

Zuschusswesen im Badischen Sportbund

Der Badische Sportbund liefert des Weiteren auf seiner Webseite eine umfangreiche Übersicht über weitere Zuschüsse. Die Bandbreite reicht von Sportstätten- und Sportgeräteförderung über DOSB-Lizenzen, Kooperations- und Integrationsmodellen bis hin zu Vereinsjubiläen und außersportlicher Jugendarbeit.

 
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