Der Sportkreis Sinsheim widmet sich im Jahr 2026 verstärkt dem Thema Jugendschutz in Sportvereinen und der Prävention jeder Form von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gemeinsam mit der Badischen Sportjugend haben wir daher einen praxistauglichen Vorschlag zur Einführung wirksamer Jugendschutzkonzepte erarbeitet. Diesen Vorschlag möchten wir Ihnen im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorstellen. Hierzu laden wir Sie - auch im Namen der Badischen Sportjugend – ganz herzlich ein zu unserer Infoveranstaltung
„Jugendschutzkonzepte leicht gemacht“
Jugendschutzkonzepte? Brauchen wir die? Die Antwort heißt: ja, unbedingt! Auch die Jugendämter in den Landkreisen wirken bereits darauf hin. Sie bringen den Abschluss der Jugendschutzvereinbarung mit den Vereinen nach § 72a SGB VIII voran. Im Rhein-Neckar-Kreis ist diese Vereinbarung sogar Voraussetzung, um die Fördermittel des Kreises zu erhalten. Doch nur die Unterschrift genügt nicht, denn damit verpflichten Sie sich auch die Vereinbarung im Vereinsablauf umzusetzen und den Schutz der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu praktizieren. Und genau dafür benötigen Sie in den Vereinen ein Jugendschutzkonzept, das praxisorientiert, unkompliziert, für alle im Verein leicht verständlich und nicht zuletzt mit vertretbarem Aufwand machbar ist. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Badischen Sportjugend einen Vorschlag für ein solches Jugendkonzept entwickelt, das diese Anforderungen erfüllt und möchten Sie hiermit bei der Umsetzung unterstützen.
Sie sind in der Jugendarbeit oder als Verantwortlicher in den Vereinen tätig?
Für eine bessere Planung bitten wir Sie, sich bis 28. Februar 2026 per E-Mail an Veranstaltungen@sportkreis-sinsheim.de unter Angabe Ihres Vereins und der Namen der teilnehmenden Personen anzumelden.
Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme. |
