Unser Förderprogramm wurde in einigen Punkten überarbeitet und aktualisiert.
Eine der wichtigtsen Änderungen ist beispielsweise die Streichung der Teilnahme an Wettkämpfen, Meisterschaften und Turnieren, da dies für uns zunehmende nicht mehr überschaubar und vergleichbar war.
Außerdem können Vereine, die minderjährige Mitglieder haben oder über ergänzende Vereinsangebote für Minderjährige anbieten, ab sofort nur noch Förderungen über uns erhalten wenn sie eine Kinder- und Jugdenschutzvereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem jeweiligen zuständigen Jugendamt des Landratsamtes abgeschlossen haben. Die betrifft sowohl Förderungen aus unseren Eigenmitteln, wie auch aus Drittmitteln der Landkreise. Wir schließen uns damit der Praxis des Rhein-Neckar-Kreises an, weil wir aktiv den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen jegliche Form von Gewalt fördern wollen. Die Voraussetzungen müssen in den jeweiligen Anträgen bestätigt werden.
Wer noch keine Vereinbarung abgeschlossen hat, findet die jeweiligen Kontaktdaten der Anprechparnerinnen und Ansprechpartner in dieser Auflistung.
Hier geht es zu den Förderprogrammen einschließlich der Links zu den entsprechenden Richtlinien und Anträgen: Sportkreis Sinsheim
